Für Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Wir arbeiten mit Honorarkräften und suchen laufend Dolmetschkräfte, die in Klinik, Gericht und Jugendhilfe sicher auftreten.
Wofür wir Sie einsetzen
Arzttermine und Kliniken
Aufklärung, Anamnese, Befundbesprechung, Psychotherapie.
Gericht und Behörden
Verhandlung, Anhörung, Polizei, Ausländerbehörde.
Jugendamt und ASD
Hilfeplangespräch, Hausbesuch, Kinderschutz, Familiengericht.
Was wir voraussetzen
Sicheres Deutsch in Wort und Schrift, weil in diesen Terminen jede Ungenauigkeit Folgen hat. Vollständiges Übertragen statt Zusammenfassen. Und die Bereitschaft, in der Rolle zu bleiben: nicht beraten, nicht vermitteln, nicht vertreten.
Für Einsätze beim Jugendamt und ASD ist ein erweitertes Führungszeugnis nach Paragraph 72a SGB VIII erforderlich. Für Gerichtstermine kann eine Beeidigung verlangt sein, das hängt vom Verfahren ab.
Eine formale Dolmetscher-Ausbildung ist keine Bedingung. Nachgewiesene Sprachkompetenz, Erfahrung im Feld und ein klares Rollenverständnis zählen mehr als ein Titel.
Bewerbung als Dolmetschkraft
Bitte senden Sie noch keine Zeugnisse, Urkunden oder Führungszeugnisse mit. Wir melden uns und fordern Nachweise gezielt an. Pflichtfelder sind mit Stern markiert.
Was danach passiert
Sichtung
Wir lesen jede Bewerbung persönlich.
Gespräch
Bei Passung ein Gespräch, in dem wir Sprachrichtung, Fachfelder und Rollenverständnis konkret durchgehen.
Nachweise
Erst danach fordern wir gezielt die Unterlagen an, die für Ihre Einsatzfelder nötig sind.
Erster Einsatz
Nach Möglichkeit begleitet oder in einem Feld, in dem Sie schon Erfahrung haben.