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Dolmetschen beim Jugendamt und ASD

Gespräche in der Jugendhilfe sind selten entspannt. Es geht um Kinder, um Sorge und um Entscheidungen, die eine Familie über Jahre begleiten.

Typische Anlässe

  • Hilfeplangespräch

    Beteiligung der Eltern und oft auch der Kinder an der Planung der Hilfe.

  • Hausbesuch

    Gespräch in der Wohnung, häufig ohne festen Ablauf und mit Kindern im Raum.

  • Kinderschutzverfahren

    Gespräche nach einer Gefährdungsmeldung, mit hoher Anspannung auf beiden Seiten.

  • Elterngespräch

    Klärung von Erwartungen, Auflagen und nächsten Schritten.

  • Familiengericht

    Anhörung und Erörterungstermin im Sorge- oder Umgangsverfahren.

  • Kita und Schule

    Gespräche, an denen das Amt gemeinsam mit der Einrichtung teilnimmt.

Zwei Seiten, eine Rolle

In diesen Terminen sitzt die Dolmetschkraft zwischen einer Familie, die um ihre Kinder fürchtet, und einer Fachkraft mit gesetzlichem Auftrag. Beide Seiten neigen dazu, sie als Verbündete zu lesen.

Sie ist es für keine von beiden. Sie überträgt, was gesagt wird, auch wenn es unbequem ist, und sie ergänzt nichts, was niemand gesagt hat. Das ist die einzige Haltung, mit der das Gespräch für beide Seiten verwertbar bleibt.

Wo Kinder anwesend sind, gilt zusätzlich: Kinder dolmetschen nicht. Auch nicht kurz, auch nicht für die Begrüßung.

Kontinuität

Hilfeprozesse laufen über Monate. Wenn in jedem Termin eine andere Person dolmetscht, beginnt das Vertrauen jedes Mal von vorn und die Familie erzählt ihre Geschichte erneut.

Nennen Sie uns deshalb bei der Anfrage, ob weitere Termine zu erwarten sind. Wir planen dann, soweit möglich, dieselbe Dolmetschkraft ein.

Dolmetschkraft für ein Gespräch in der Jugendhilfe anfragen

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