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Dolmetschen vor Gericht und bei Behörden

Vor Gericht und bei Behörden wird protokolliert, was gesagt wurde. Genau deshalb zählt hier, dass vollständig und ohne Glättung übertragen wird.

Typische Anlässe

  • Gerichtstermine

    Verhandlung, Beweisaufnahme, Anhörung und Erörterungstermin.

  • Anwaltsgespräche

    Mandatsaufnahme, Sachverhaltsklärung und Vorbereitung auf einen Termin.

  • Polizei

    Vernehmung, Anzeigenaufnahme und Zeugenbefragung.

  • Ausländerbehörde

    Vorsprache, Anhörung und Klärung von Aufenthaltsfragen.

  • Notartermine

    Beurkundung, bei der die Verständigung dokumentiert werden muss.

  • Versicherung und Gutachten

    Begutachtungstermine mit rechtlicher Folge.

Neutralität ist hier keine Höflichkeitsformel

Die Dolmetschkraft steht auf keiner Seite. Sie überträgt in der ersten Person, sie fasst nicht zusammen, sie erklärt keine Rechtsbegriffe und sie berät niemanden.

Wenn ein Begriff im Zielsprachraum keine Entsprechung hat, wird das benannt und nicht durch eine ungefähre Entsprechung überdeckt. Das kostet im Termin ein paar Sekunden und verhindert später Streit über das Protokoll.

Vorlauf und Terminverschiebungen

Gerichtstermine verzögern sich regelmäßig. Planen Sie die Dolmetschkraft mit Puffer ein und geben Sie das voraussichtliche Zeitfenster an, nicht nur den Aufruf.

Sagen Sie uns außerdem, wie viele Personen sprechen werden. Ein Termin mit mehreren Beteiligten in derselben Sprache ist eine andere Aufgabe als ein Zweiergespräch.

Angaben zu Beeidigung und behördlicher Ermächtigung erscheinen hier erst, wenn ABS die entsprechenden Nachweise vorgelegt hat. Falls Ihr Verfahren eine beeidigte Dolmetschkraft verlangt, geben Sie das in der Anfrage bitte ausdrücklich an.

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