Dolmetschen vor Gericht und bei Behörden
Vor Gericht und bei Behörden wird protokolliert, was gesagt wurde. Genau deshalb zählt hier, dass vollständig und ohne Glättung übertragen wird.
Typische Anlässe
Gerichtstermine
Verhandlung, Beweisaufnahme, Anhörung und Erörterungstermin.
Anwaltsgespräche
Mandatsaufnahme, Sachverhaltsklärung und Vorbereitung auf einen Termin.
Polizei
Vernehmung, Anzeigenaufnahme und Zeugenbefragung.
Ausländerbehörde
Vorsprache, Anhörung und Klärung von Aufenthaltsfragen.
Notartermine
Beurkundung, bei der die Verständigung dokumentiert werden muss.
Versicherung und Gutachten
Begutachtungstermine mit rechtlicher Folge.
Neutralität ist hier keine Höflichkeitsformel
Die Dolmetschkraft steht auf keiner Seite. Sie überträgt in der ersten Person, sie fasst nicht zusammen, sie erklärt keine Rechtsbegriffe und sie berät niemanden.
Wenn ein Begriff im Zielsprachraum keine Entsprechung hat, wird das benannt und nicht durch eine ungefähre Entsprechung überdeckt. Das kostet im Termin ein paar Sekunden und verhindert später Streit über das Protokoll.
Vorlauf und Terminverschiebungen
Gerichtstermine verzögern sich regelmäßig. Planen Sie die Dolmetschkraft mit Puffer ein und geben Sie das voraussichtliche Zeitfenster an, nicht nur den Aufruf.
Sagen Sie uns außerdem, wie viele Personen sprechen werden. Ein Termin mit mehreren Beteiligten in derselben Sprache ist eine andere Aufgabe als ein Zweiergespräch.