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Leistungen

Wir dolmetschen gesprochene Sprache in Situationen, in denen ein Missverständnis Folgen hat. Der Schwerpunkt liegt auf Gesundheitswesen, Justiz und Jugendhilfe.

Dolmetschen oder Übersetzen

Die beiden Begriffe werden im Alltag gemischt, meinen aber verschiedene Arbeit. Gedolmetscht wird gesprochene Sprache, in Echtzeit, im Termin. Übersetzt werden Texte, also Urkunden, Bescheide, Atteste oder Verträge.

Diese Seite beschreibt das Dolmetschen. Wenn Sie ein Dokument brauchen, das eine Behörde anerkennt, sagen Sie es in der Anfrage dazu, das ist ein anderer Vorgang mit anderen Fristen.

Die drei Einsatzfelder

  • Gesundheitswesen

    Praxis, Klinik, MVZ, Reha und Psychotherapie. Gespräche mit Aufklärungscharakter und hoher Fachdichte.

  • Gericht und Behörden

    Gerichtstermine, Anhörungen, Polizei und Ämter. Situationen mit formalem Ablauf und Protokoll.

  • Jugendamt und ASD

    Hilfeplanung, Kinderschutz, Elterngespräche. Emotional belastete Gespräche mit deutlichem Machtgefälle.

Einsatzformen

  • Vor Ort

    Die Dolmetschkraft ist im Raum. Nötig überall dort, wo Körpersprache, Untersuchungen oder mehrere Sprechende eine Rolle spielen.

  • Video

    Kurzfristig verfügbar und ohne Anfahrt. Nicht überall zugelassen, das entscheidet die Einrichtung oder das Gericht.

  • Telefon

    Für kurze, klar umrissene Anlässe. Ohne Bild fehlt Kontext, deshalb nicht für Aufklärungs- oder Kinderschutzgespräche.

Was wir nicht übernehmen

Wir beraten nicht, wir vermitteln nicht zwischen den Parteien und wir treten nicht als Beistand auf. Eine Dolmetschkraft, die anfängt zu erklären oder zu vertreten, verlässt ihre Rolle und beschädigt die Verwertbarkeit des Gesprächs.

Ebenso wenig ersetzen wir eine Sozialarbeiterin, eine Rechtsberatung oder eine Kulturmittlung mit eigenem Auftrag.

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